(1) Die Standardbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen, die getätigt werden, inklusive Bestellung im Online-Shop, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass sie bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden müssen sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
(3) Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.
(4) Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen des Verkäufers dürfen vom Verkäufer berichtigt werden, ohne dass er für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.
(5) Soweit individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer getroffen wurden, haben diese Vorrang vor unseren Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen.
(1) Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend.
(2) Bestellungen des Käufers gelten erst als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.
(3) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen. Mit Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen und Daten uploaden“ gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab.
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk in EURO zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Diese Kosten werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung auf Grund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben –wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Inflationssprünge, Zollsatzänderungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten, Änderung von Lieferanten, flächendeckenden Erkrankungen, Epidemien und Pandemien – anfallen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.
Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.
(1) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Export-Neukunden wird eine Belieferung nur nach geleisteter Vorauszahlung durchgeführt.
(2) Wechsel oder Schecks nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an. Diskont- und Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
(3) Wird der Rechnungsbetrag nicht binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum oder anderweitigen Fälligkeitstermin ausgeglichen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
(4) Ab der 2. Mahnung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 €. Bei der 3. Mahnung 8 €, bei der 4. Mahnung 10 € und bei der 5. und letzten Mahnung werden 15 € Bearbeitungsgebühr berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer als die Pauschalen oder überhaupt nicht erst entstanden ist.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
(1) Wir sind stets berechtigt, bei Sonderanfertigungen bis zu 10 % mehr oder weniger als vereinbart zu liefern.
(2) Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.
(1) Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung FCA Unna.
(2) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Die Ware reist stets versichert und in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird abgeschlossen. Hieraus erwachsene Kosten gehen allein zu Lasten des Käufers.
(4) Die Wahl des Versandortes und des Beförderungsweges sowie des Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch uns nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für die billigste und schnellste Beförderung.
(5) Stellt der Käufer das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Käufer.
(6) Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Eigenbelieferung.
(7) Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(8) Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten und Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere Ereignisse, wie z. B. Kriege, Aufstände, Terroranschläge, Boykottmaßnahmen, Streiks, Aussperrung, Materialknappheit oder auch Epidemien sowie unser Eigenbelieferungsvorbehalt gem. vorstehenden Abs. 6, entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Liefer- und Abladezeiten einzubehalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
(9) Wird eine vereinbarte Liefer- oder Abladezeit überschritten, da ein Lieferhemmnis gem. vorstehendem Abs. 8 vorliegt, so hat der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von uns nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug berechtigt, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
(3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und solcher chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden Mängelansprüche ausgeschlossen.
(5) Unsere runderneuerten Geräte werden sorgfältig geprüft, bevor sie in den Verkauf gelangen, gleichwohl ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.
(1) Bei Schäden, die von uns verursacht wurden, haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unsere Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Käufer vertrauen darf.
(4) Eine mögliche Haftung nach dem Produkthaftungs- und Produktsicherheitsgesetz bleibt unberührt.
Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung: https://dreve.de/datenschutzerklaerung/
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.
(1) Die gelieferte Ware ist mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung mit dem Käufer zum erstmaligen Inverkehrbringen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ins vereinbarte Land der Erstauslieferung bestimmt.
(2) Die Ausfuhr bestimmter Güter durch den Käufer von dort kann – z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes oder Endverbleibs – der Genehmigungspflicht unterliegen. Der Käufer ist selbst verpflichtet, die für diese Güter einschlägigen Ausfuhrvorschriften und Embargos, insbesondere der Europäischen Union (EU), Deutschlands beziehungsweise anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie gegebenenfalls der USA oder asiatischer oder arabischer Länder, strikt zu beachten, soweit er die von uns gelieferten Produkte ausführt.
Zudem ist der Käufer verpflichtet sicherzustellen, dass vor der Verbringung in ein anderes als das mit uns vereinbarte Erstlieferland durch ihn die erforderlichen nationalen Produktzulassungen oder Produktregistrierungen eingeholt werden und dass die im nationalen Recht des betroffenen Landes verankerten Vorgaben zur Bereitstellung der Anwenderinformationen in der Landessprache und auch alle Einfuhrbestimmungen erfüllt sind.
(3) Der Käufer wird insbesondere prüfen und sicherstellen, dass
(4) Der Zugriff auf und die Nutzung von unsererseits gelieferten Gütern darf nur dann erfolgen, wenn die oben genannten Prüfungen und Sicherstellungen durch den Käufer erfolgt sind; anderenfalls hat der Käufer die beabsichtigte Ausfuhr zu unterlassen und wir sind nicht zur Leistung verpflichtet.
(5) Der Käufer verpflichtet sich, bei Weitergabe der von uns gelieferten Güter an Dritte diese Dritten in gleicher Weise wie in den Ziff. 12.1–12.4 zu verpflichten und über die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu unterrichten.
(6) Der Käufer stellt bei vereinbarter Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf seine Kosten sicher, dass er und hinsichtlich der von uns zu liefernder Ware alle nationalen Einfuhrbestimmungen des Erstlieferlandes erfüllt sind, soweit wir nicht vertraglich den Einfuhrstatus übernommen haben, und dies nach dem Recht des betroffenen Landes rechtlich zulässig ist.
(7) Der Käufer stellt uns von allen Schäden und Aufwänden frei, die aus der schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten gem. Ziff. 12.1–12.6 resultieren.
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Unna.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.
Stand 05/2023